Deutsche Rechtsprechung zum Urlaubsanspruch gekippt - Anspruch trotz Tod

Bisher war es nach deutscher Rechtsprechung immer so, dass der Urlaubsanspruch mit dem Tod eines Arbeitnehmers erlischt. Der EuGH sieht das anders. Auch Tote haben Recht auf Urlaub und vor allem die Hinterbliebenen ein Recht auf Auszahlung der Urlaubsabgeltung

Der EuGH argumentiert im Wesentlich: Wenn die Pflicht zur Auszahlung von Jahresurlaubsansprüchen mit der durch den Tod des Arbeitnehmers bedingten Beendigung des Arbeitsverhältnisses enden, so hätte dieser Umstand zur Folge, dass ein unwägbares, weder vom Arbeitnehmer noch vom Arbeitgeber beherrschbares Vorkommnis rückwirkend zum vollständigen Verlust des Anspruchs auf bezahlten Jahresurlaub selbst, wie er in Art. 7 der Richtlinie 2003/88 verankert ist, führen würde.

Die vollständige Entscheidung kann hier nachgelesen werden.

Quelle: URTEIL DES GERICHTSHOFS (Erste Kammer) 12. Juni 2014. Vorabentscheidungsersuchen – Sozialpolitik – Richtlinie 2003/88/EG – Arbeitszeitgestaltung – Bezahlter Jahresurlaub – Abgeltung im Todesfall“