Deutsche Rechtsprechung zum Urlaubsanspruch gekippt - Anspruch trotz Tod
Bisher war es nach deutscher Rechtsprechung immer so, dass der Urlaubsanspruch mit dem Tod eines Arbeitnehmers erlischt. Der EuGH sieht das anders. Auch Tote haben Recht auf Urlaub und vor allem die Hinterbliebenen ein Recht auf Auszahlung der Urlaubsabgeltung